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FG Düsseldorf, 26.01.2007 - 12 K 2904/05 AO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss der Anrechenbarkeit von ausländischen Investmentanteilen auf die Einkommensteuer; Anrechenbarkeit eines Zinsabschlages
- Judicialis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ausschluss der Anrechenbarkeit von ausländischen Investmentanteilen auf die Einkommensteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2008, 146
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Köln, 20.06.2006 - 5 K 3906/05
Anrechung von Steuerabzugsbeträgen bei Steuerhinterziehung
Auszug aus FG Düsseldorf, 26.01.2007 - 12 K 2904/05
Eine entsprechende Anwendung des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG kommt nicht in Betracht, weil keine planwidrige Regelungslücke im Gesetz vorliegt (vgl. Urteil des FG Köln) vom 20.06.2006, 5 K 3906/05 unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des StraBEG).
- FG München, 26.05.2009 - 13 K 3451/07
Anrechnung gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG einbehaltener Zinsabschlagsteuer: …
Zu dem selben Ergebnis gelangen auch das FG Hamburg in seinem Urteil vom 12. Juni 2007 (5 K 110/06, EFG 2007, 1556) für die nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG bzw. das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 26. Januar 2007 (12 K 2904/05 AO, EFG 2008, 146) und das FG Köln in seinem Urteil vom 20. Juni 2006 (5 K 3906/05, EFG 2007, 934) für die nach § 18a AuslInvmG einbehaltene Zinsabschlagsteuer. - FG Hamburg, 12.06.2007 - 5 K 110/06
Strafbefreiungserklärungsgesetz: Anrechnung von Zinsabschlagsteuer, wenn …
Eine analoge Anwendung von § 36 Abs. 2 Satz 2 EStG kommt daher angesichts der Eindeutigkeit der gesetzgeberischen Absichten von vorneherein nicht in Betracht (ebenso FG Köln, Urteil vom 20.6.2006 - 5 K 3906/05, PStR 2007, 97; FG Düsseldorf, Urteil vom 26.1.2007 - 12 K 2904/05, n.v.).